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AGB’s

Allgemeine Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen des Insolvenzhauses Frank Vogel. ©

  1. Der Bieter und Käufer erkennt die folgenden Geschäftsbedingungen bei Kauf und/oder der Besichtigung an unseren Auktionen an.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zu Versteigerungsbeginn bekannt gemacht oder bestimmt wurde, erfolgt der Verkauf durch den Versteigerer im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
  3. Alle Gegenstände werden in dem Zustand ab Standort verkauft wie sie stehen und liegen. Jegliche Reklamationen sind ausgeschlossen und es wird keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder Zusicherungen von besonderen Eigenschaften übernommen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert gebrauchte oder bewegliche Sachen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie. Für mündliche Erläuterungen und/oder Zusagen wird ebenfalls nicht gehaftet. Technische Daten, Maße, Gewichtsangaben, Baujahre und andere Angaben sind grundsätzlich unverbindlich. Unsere Auflistungen der Sachen sind sorgfältig und nach bestem Gewissen von uns erstellt. Eine intensive vorherige Besichtigung und Prüfung der Sache ist deshalb Obliegenheit des Käufers. Der Käufer verzichtet auch schon wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit der Vorbesichtigung auf Geltendmachung etwaiger Prospekthaftung. Ebenso sind Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
  4. Wir versteigern nach fortlaufenden Nummern, behalten uns aber das Recht vor die Reihenfolge, auch in der Versteigerung zu ändern und/oder Positionen auszuklammern, Posten zu erstellen, zusammen zu legen, und/oder zusammenzufassen.
  5. Gebote können ohne Angaben von Gründen und nach freiem Ermessen zurückgewiesen, der Zuschlag verweigert und/oder unter Vorbehalt versteigert werden. Der Höchstbietende ist an sein Gebot grundsätzlich gebunden. Bei Zuschlag unter Vorbehalt (bis zu 4 Wochen) wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Anschrift der Kauf wirksam.
  6. Den Zuschlag erhält grundsätzlich der gehörte Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal (zum 1.2.3.) wiederholt wurde. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. Bei Zweifel des Höchstgebotes oder des Zuschlags, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Auktionators, der sie sich mit der Teilnahme an der Versteigerung unterwerfen.
  7. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 15 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowohl auf die Sache als auch auf das Aufgeld. (++)
  8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt. Der Auktionator ist berechtigt, Personen ohne Begründung von der Versteigerung auszuschließen.
  9. Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der ursprüngliche Käufer nicht zugelassen. Er bleibt jedoch für einen evtl. Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  10. Die Sache gilt mit Zuschlag an den Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, Beschädigung oder Verschlechterung, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Explosion, Diebstahl und/oder Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und vor allem für Zubehör und Anbauteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheckzahlung nach bankbestätigter Gutschrift auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen. Dies gilt auch bei einem Freiverkauf.
  11. Die Abholung der ersteigerten Objekte kann erst nach vollständiger Zahlung erfolgen, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Abtransport und Demontage erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Die Abholung muss in jedem Fall bis ………….. werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder Abholung der ersteigerten Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er ist auch berechtigt die ersteigerten Sachen auf Kosten und auf Risiko des Ersteigerers demontieren und einlagern zu lassen. Es gelten hier die gesetzlichen Regelungen in Folge des Zahlungsverzugs. Ein unentgeltlicher Verwahrungsauftrag zwischen Versteigerer und Ersteigerer wird nicht geschlossen. Dieses gilt auch dann, wenn der Abtransport wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen noch verweigert wird. Die Bewachung und/oder Überwachung bzw. Versicherung der ersteigerten Gegenstände obliegt dem Ersteigerer.
  12. Für Unfälle vor-während oder nach der Besichtigung/Versteigerung wird keine Haftung übernommen. Für den Zustand der Sache, evtl. in ihr angelegte Mängel oder evtl. von ihr ausgehende Schäden, Explosionen, Verpuffungen usw. wird nicht gehaftet. Das Inbetriebsetzen von Geräten/Maschinen/Toren und Anlagen ist strengstens untersagt.
  13. Käufer aus Staaten die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Verkäufer/Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die MwSt. zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
  14. Besucher haften für verursachte Schäden, (Eltern haften für ihre Kinder) ungeachtet eines Verschuldens gleich welcher Art. Für Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer. Anweisungen unserer in oder externen Mitarbeiter ist folge zu leisten.
  15. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen kauft, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
  16. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen werden nachträglich geprüft, so dass bei offensichtlichen Fehlern Korrekturen zulässig sind.
  17. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner und Kunden in Dateien auf und verarbeiten diese, wo wir gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hinweisen.
  18. Bieter erhalten gegen Vorlage seines Personalausweises/Pfandhinterlegung eine Bieterkarte. Diese auf seinen Namen und/oder Firma ausgestellte Bieterkarte ist bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren und zurückzugeben. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der hinterlegte Kunde und/oder der Empfänger der Karte.
  19. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Unser Haus ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.
  20. Bei Verkäufen tritt das Insolvenzhaus Frank Vogel ausschließlich als Mittler/Makler auf. Eine Haftung des Insolvenzhauses FrankVogel ist ausgeschlossen.
  21. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Ort der Versteigerung oder nach Wahl des Versteigerers der Sitz des Versteigerers. Dies gilt auch für Kaufleute, die ihren Wohn und/oder Geschäftssitz im Ausland haben. Bei der Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht. Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Augsburg vereinbart. Dies gilt für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Vertragsschluss gelten ausschließlich unsere Versteigerungsbedingungen.
  22. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

 

Insolvenzhaus Frank Vogel. Vogel Frank Bobinger Strasse 115, 86199 Augsburg Auktionator: Vogel Frank §34b GewO bewegliche Sachen Grundstücke Rechte E-Mail: kontakt@insolvenzhaus.de Internet: www.insolvenzhaus.de St.Nr : 103/180/50509 USt-IdNr.: DE187647161
Mobil: +49 (0) 1713672439
Telefax: +49 (0) 821/2483507
E-Mail: kontakt@insolvenzhaus.de

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